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Was ist ein Privatdetektiv? Glossar mit allen Angaben....

Privatdetektiv oder Privatermittler ist ein privater Ermittler, der im Rahmen der Beweiserhebung und / oder Beweisnothilfe durch Observation, Recherchen, legendierte Befragungen usw. Erkenntnisse und Informationen dokumentiert; insbesondere von gerichtsverwertbarem Beweismaterial.

Der Begriff Privatdetektiv ist aus der Übersetzung des angelsächsischen private investigator oder private detective hervorgegangen. Da die Bezeichnung “Detective” in angelsächsischen Ländern ein Dienstgrad bei den Polizeibehörden war und ist, haben damalige Privatdetektive den Unterschied damit klarstellen wollen.

Heute wird der Begriff Privatdetektiv eher als Unterscheidung vom sog. Wirtschaftsdetektiv verstanden.

Deutsche Detektive genießen keinerlei Sonderrechte oder hoheitliche Befugnisse und haben auch keine staatliche Lizenz. Detektive in Deutschland arbeiten mit den sog. Jedermannsrechten und sind normale gewerbetreibende.

Detektive arbeiten mitunter am Rande der Legalität, da sie für ihre alltägliche Arbeit Daten benötigen, die sich häufig nur über dunkle Kanäle beschaffen lassen. Oft setzt auch die legale Beschaffung das Vorliegen eines berechtigten Interesses voraus (z.B. Kfz-Halterermittlung), das nicht nachgewiesen werden könnte. Auch während Observationen werden bisweilen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten begangen wie beispielsweise das Überfahren einer roten Ampel oder erhebliche geschwindigkeitsüberschreitungen.

Die Aufklärungsquote detektivischer Dienstleistungen ist mit rund 75 Prozent klar höher als die der staatlichen Ermittlungsbehörden. Detektivinnen und Detektive können schnell, flexibel und unbürokratisch auf die Anforderungen eines Auftrages reagieren.

Einsatzmöglichkeiten detektivische Dienstleistung sind:

- Kriminalistische Ermittlungen
- Observation
- Beschaffung von gerichtsverwertbaren Beweismaterial

Schwerpunkte der Ermittlungstätigkeit Im Zivil- oder Strafrecht

- Umweltkriminalität
- Unerlaubte Nebentätigkeiten
- Betrug, Diebstahl u. Unterschlagung
- Personalüberprüfung

Allgemeine Verstöße gegen Wettbewerbsbedingungen
- Ermittlungen für Privatpersonen
- Ehe-, Unterhalt-, und Sorgerecht
- Untreue des Partners

Personen-, und Zeugenfahndung

Die Vollmacht von detektivischen Leistungen (z.B. Observation, Ermittlungen) wird allein vom berechtigten Interesse des Auftraggebers bestimmt. Kann das berechtigte Interesse nicht eindeutig definiert werden, wird vor Abschluss des Vertrages meist ein Rechtsanwalt zu Rate gezogen.


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