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Arbeitnehmerüberwachung |
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Die Arbeitnehmerüberwachung bezeichnet die technischen und rechtlichen Möglichkeiten der Überwachung des Arbeitnehmers am PC-Arbeitsplatz durch den Arbeitgeber. Nichts tun, Computerspiele spielen oder privates Surfen im Internet sind übliche Tätigkeiten am PC-Arbeitsplatz, welche keineswegs zu den Pflichten des Arbeitnehmers gehören. Wenn solche Aktivitäten überhand nehmen führt dies zu einer Minderung der Arbeitsproduktivität, zu Rechtsstreitigkeiten und nicht zu unterschätzenden Kosten für den Arbeitgeber. Daher ist der Arbeitgeber bestrebt, ein solches Verhalten zu unterbinden, indem er die Aktivitäten der Arbeitnehmer überwacht, eventuell auch mit dem Hintergedanken der Steigerung der Produktivität. Da die Art und der Umfang der Kontrolle sehr unterschiedlich sein kann, werden Überwachungseinrichtungen ermittelt, welche zur Kontrolle des Arbeitnehmers am PC-Arbeitsplatz eingesetzt werden können. Auch kann hier ein Detektiv hinzugezogen werden, welcher den Arbeitnehmer überwacht. |
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