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Missbrauchsopfer soll Geld für Falschaussage geboten worden sein. Detektiv in Graz zu Geld- und Haftstrafe verurteilt: Urteile nicht rechtskräftig. Ein 43-jähriger steirischer Berufsdetektiv und sein 49-jähriger Kärntner Auftraggeber sind am Montag am Grazer Straflandesgericht verurteilt worden. Der Detektiv soll für ein Wiederaufnahmeverfahren einem Missbrauchsopfer auf Geheiß seines Mandanten Geld für eine Falschaussage angeboten haben und, als das nicht fruchtete, der jungen Frau eine verheimlichte Vergewaltigung unterschoben haben, um ihre Glaubwürdigkeit zu untergraben. Sexueller Missbrauch. Der Detektiv wurde wegen der "vorsätzlichen Bestimmung zur falschen Beweisaussage und der Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung" angeklagt. Er hatte für seinen Mandanten, der nun wegen "der versuchten Bestimmung zur falschen Beweisaussage und der Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung" vor Gericht musste, die Wiederaufnahme eines Verfahrens vorbereitet, in dem es um den sexuellen Missbrauch der minderjährigen Tochter der Lebensgefährtin des Kärntners gegangen war. Der 49-Jährige war wegen dieses Delikts am Landesgericht Klagenfurt zu zwölf Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Angebot. Im Zuge der Nachforschungen für seinen Mandanten traf sich der Detektiv mit dem Opfer. Er versuchte, das Vertrauen der arbeitslosen Frau zu gewinnen und bot ihr einen Job in seiner Detektei an. Darüber hinaus macht der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft der Frau das Angebot, ihr 5.000 Euro zu geben, wenn sie die Anschuldigungen gegen den Erstangeklagten vor Gericht widerrufe. Diese lehnte jedoch ab. Plan B. Danach brachte der Privatdetektiv eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Graz ein, derzufolge das Opfer an ihrem 18. Geburtstag vergewaltigt worden sein solle. "Nun sollte also Plan B zur Anwendung kommen", meinte Richter Erik Nauta zum Versuch der beiden Angeklagten, die Glaubwürdigkeit des Opfers zu untergraben. Richtige Aussage? In der bereits zu einem früheren Zeitpunkt stattgefundenen Einvernahme der Angeklagten bekannten sich beide nicht schuldig. Der Detektiv gab zwar zu, dem Opfer einen Job angeboten zu haben, leugnete allerdings, ihr Geld für eine Falschaussage angetragen zu haben. Er habe lediglich zugesagt, für den Fall, dass sie "eine richtige Aussage machen würde", mit seinem Auftraggeber über die Übernahme der Gerichtskosten für ein mögliches Verleumdungsverfahren reden zu wollen. Strafen. Trotz der Aussage einer Zeugin, der das Opfer eine Vergewaltigung gestanden haben soll, schenkte der Richter der Aussage des Opfers mehr Glauben. In seiner Urteilsbegründung meinte er: "Es ist erschreckend, wie man hier versucht hat, Wahrheiten zu konstruieren." Der Detektiv wurde zu einer Geldstrafe, sein Auftraggeber zu vier Monaten unbedingter Haft verurteilt. Die Angeklagten erbaten sich drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. |