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Detektiv und Auftraggeber verurteilt |
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Ein steirischer Berufsdetektiv und sein Kärntner Auftraggeber sind am Montag in Graz verurteilt worden. Der Detektiv soll einem Missbrauchsopfer auf Geheiß seines Mandanten Geld für eine Falschaussage angeboten haben, um den Prozess neu aufzurollen. |
| | Kärntner wegen Missbrauchs verurteilt Der 49-jährige Kärntner war bereits in Klagenfurt wegen sexuellen Missbrauchs der minderjährigen Tochter seiner Lebensgefährtin zu 12 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. In der Absicht, den Prozess neu aufzurollen, beauftragte der Kärntner den steirischen Detektiv, sich mit der jungen Frau zu treffen und sie dazu zu überreden, ihre Aussage zurückzunehmen. |
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| | | | | 5.000 Euro für Falschaussage angeboten Bei dem Treffen versuchte der 43-jährige Detektiv, das Vertrauen der arbeitslosen Frau zu gewinnen und bot ihr einen Job in seiner Detektei an. Darüber hinaus macht der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft der Frau das Angebot, ihr 5.000 Euro zu geben, wenn sie die Anschuldigungen gegen den Angeklagten vor Gericht widerrufe. Die Frau lehnte jedoch ab. |
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| | | | | Anzeige wegen Vergewaltigung "Nun sollte also Plan B zur Anwendung kommen", meinte der Richter im Gerichtsaal: Nachdem der angebliche Bestechungsversuch fehlgeschlagen war, brachte der Privatdetektiv eine Anzeige ein, der zufolge die junge Frau als 18-Jährige vergewaltigt worden sei. Damit habe man, laut Anklage versucht, die Glaubwürdigkeit des Opfers zu untergraben. |
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| | | | | Der Detektiv gab vor Gericht zwar zu, dem Opfer einen Job angeboten zu haben, leugnete allerdings, ihr Geld für eine Falschaussage angetragen zu haben. Er habe lediglich zugesagt, für den Fall, dass sie "eine richtige Aussage machen würde", mit seinem Auftraggeber über die Übernahme der Gerichtskosten für ein mögliches Verleumdungsverfahren reden zu wollen. |
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| | | | | Richter schenkt Opfer Glauben Trotz der Aussage einer Zeugin, der das Opfer eine Vergewaltigung gestanden haben soll, schenkte der Richter der Aussage des Opfers mehr Glauben: "Es ist erschreckend, wie man hier versucht hat, Wahrheiten zu konstruieren." |
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| | | | | Geld- und Haftstrafe für Beschuldigte Der Detektiv wurde zu einer Geldstrafe, sein Auftraggeber zu vier Monaten unbedingter Haft verurteilt. Die Angeklagten erbaten sich drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.
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