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Was ist Stalking?

Der englische Begriff Stalking stammt aus der Jägersprache und bedeutet so viel wie „anpirschen“ oder „anschleichen“. Inzwischen wird der Begriff aber auch in Deutschland als Umschreibung für eine fortgesetzte Verfolgung, Belästigung oder Bedrohung einer anderen Person gegen deren Willen verwendet. Eine allgemeingültige Definition des Stalking gibt es allerdings nicht und seine Erscheinungsformen sind vielfältig. Stalking im Sinne des Gewaltschutzgesetzes (GewSchG) ist insbesondere ein Verhalten, mit dem eine Person widerrechtlich und vorsätzlich eine andere Person dadurch unzumutbar belästigt, dass sie ihr gegen den ausdrücklich erklärten Willen wiederholt nachstellt oder sie unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln verfolgt (§ 1 Abs. 2 Nr. 2b GewSchG). Das Gewaltschutzgesetz greift aber auch ein, wenn Gewalt angewendet (§ 1 Abs. 1) oder mit Gewalt gedroht wird (§ 1 Abs. 2 Nr. 1), oder es zu einer Verletzung des Hausrechts kommt (§ 1 Abs. 2 Nr. 2a). Weitere Informationen zum Gewaltschutzgesetz enthält die Broschüre „Mehr Schutz bei häuslicher Gewalt“, die Sie ebenfalls auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz finden können.

Das Phänomen Stalking ist in Deutschland relativ wenig erforscht. Nach den bisherigen Erkenntnissen ist aber davon auszugehen, dass auch in Deutschland eine ernst zu nehmende Zahl von Menschen von Stalking betroffen ist.

Quelle: http://www.bmj.bund.de/enid/Agenda/Rat_fuer_Stalking-Opfer_nj.html


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