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Wettbewerbsrecht muss man unter zwei verschiedenen Sichtweisen betrachten.

Zum einen gibt es das klassische Wettbewerbsrecht im engeren Sinn, was den Oberbegriff für das Recht zur Bekämpfung unlauterer Wettbewerbshandlungen bezeichnet. Dies ist das meist assoziierte Verständnis von dem Begriff Wettbewerbsrecht. Hierzu zählt als zentrales Merkmal das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Weiterhin gibt es auch noch das Wettbewerbsrecht im weiteren Sinne. Hierunter fällt die Regulierung des Wettbewerbs unter den einzelnen Marktteilnehmern. Ziel ist es hierbei einen freien Leistungswettbewerb zu erreichen. Monopole sollen im allgemeinen verhindert werden und es wird angestrebt eine volkswirtschaftliche Stabilität zu erlangen. Im wesentlichen soll hierbei der Wettbewerb möglich bleiben und gilt als zu schützendes Gut.


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